Wer voll im Arbeitsleben steht, für den ist sie fast unerlässlich: die Arbeitskraftabsicherung – beispielsweise durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Gerade deshalb sollten Versicherte bei bestimmten Formulierungen genau hinschauen. Warum etwa die Verweisungsklausel bei Berufsunfähigkeitsversicherungen so wichtig ist und was sich dahinter verbirgt, weiß GDV-Versicherungsexperte Mathias Zunk.
Herr Zunk, die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen. Warum ist das so?
Mathias Zunk: Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie gegen das Risiko, dass Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben können. Denn wenn Ihr Einkommen wegfällt, reicht die staatliche Erwerbsminderungsrente vorne und hinten nicht. In einem solchen Fall zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente, bis zum vereinbarten Ablauftermin.
In den Bedingungen vieler Policen taucht eine so genannte Verweisungsklausel auf. Was ist das?
Zunk: Mit der Verweisungsklausel prüft Ihr Versicherer im Leistungsfall, ob Sie einen gleichwertigen Beruf ausüben können. Fällt die Prüfung positiv aus – findet er also einen adäquaten Ersatz für Sie – muss er die Berufsunfähigkeitsrente nicht zahlen. Dieser Beruf muss aber in etwa Ihrem bisherigen Berufsbild entsprechen und Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigen. Einen Wechsel vom Schwimmmeister zum Landschaftsgärtner kann er also beispielsweise von Ihnen nicht verlangen. Ein weiteres Kriterium ist der Verdienst, der nicht wesentlich geringer ausfallen darf als im ursprünglichen Beruf. Die Versicherer konkretisieren die Verweisungsklausel noch in ihren Bedingungen und unterscheiden zwei Formen.

Welche sind das?
Zunk: Man unterscheidet hier die „abstrakte“ und die „konkrete“ Verweisung. Abstrakt bedeutet, dass der Versicherer Sie auf eine andere Tätigkeit verweisen kann, die zwar Ihren Fähigkeiten entspricht und es Ihnen erlaubt, Ihren Lebensstandard zu halten, die Sie jedoch zum Zeitpunkt des Berufsunfähigkeitsantrages nicht ausüben. Die Verweisung erfolgt also rein abstrakt auf ein existierendes Berufsbild. Bei einer konkreten Verweisung üben Sie bereits freiwillig einen anderen Beruf aus, der Ihren Kenntnissen entspricht und Ihren Lebensstandard wahrt. In diesem Fall kann der Versicherer Sie konkret auf diese eine neue Tätigkeit verweisen und muss nicht leisten. Viele Versicherer bieten inzwischen auch Produkte ohne abstrakte Verweisungsklauseln an.
Welchen Tipp können Sie mir bei der Suche nach der passenden BU-Versicherung noch geben?
Zunk: Nehmen Sie sich Zeit bei der Suche und unterschreiben Sie nicht das erstbeste Angebot. Lassen Sie sich ausführlich durch qualifizierte Außendienstmitarbeiter der Versicherer oder Versicherungsmakler beraten.
Die Verweisungsklausel in 60 Sekunden erklärt