Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es entscheidend auf die ausreichende Höhe der vereinbarten Rentenzahlung an. Auch nach Vertragsabschluss sollte die Versicherungssumme regelmäßig überprüft werden, damit die Rente im Fall der Fälle auch wirklich die Kosten des gewohnten Lebensstandards decken kann.
Eine Berufsunfähigkeitsrente sollte so hoch bemessen sein, dass sie für die wesentlichen anfallenden Ausgaben ausreicht. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die Rente 75 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens ersetzt.
Keine erneute Gesundheitsprüfung
Damit die Berufsunfähigkeitsrente den erreichten Lebensstandard absichern kann, muss die Versicherungssumme an steigende Einkommen angepasst werden. Viele Versicherer bieten dazu eine Dynamisierung an – das heißt eine regelmäßige, automatische Erhöhung der Versicherungssummen und –beiträge. Rund 60 Prozent aller Kunden entscheiden sich bei Vertragsabschluss für diese Option, wie eine aktuelle Statistik zeigt.
Der große Vorteil einer bei Vertragsabschluss vereinbarten Dynamisierung liegt darin, dass der Vertrag zu ansonsten unveränderten Konditionen weitergeführt wird. Es gibt keine erneute Gesundheitsprüfung, und auch das mit zunehmendem Alter steigende Berufsunfähigkeitsrisiko spielt bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags keine Rolle.
Kunden können einer vereinbarten Beitragserhöhung auch widersprechen. Allerdings nicht nach Belieben: In der Regel muss die erste vertraglich vereinbarte Erhöhung angenommen werden, anschließend zumindest jede dritte. Anderenfalls kann die Dynamisierungsoption im Vertrag verfallen.
Anpassung ist auch ohne Dynamisierungsoption möglich
Neben dieser Form der Dynamisierung gibt es bei vielen Anbietern die Möglichkeit, die Berufsunfähigkeitsversicherung an private Veränderungen anzupassen. Beispielsweise wird eine Erhöhung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein, wenn die Rente auch für den Unterhalt der Kinder oder auch zur Abzahlung des Immobiliendarlehens reichen muss. Bei derartigen anlassbezogenen Anpassungen ist in der Regel keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.