Mehr als 4,3 Millionen Frauen und Männer sind selbstständig. Anders als Angestellte sind die meisten von ihnen nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Um ihre Altersvorsorge müssen sie sich daher komplett selber kümmern. Welche Produkte der Lebensversicherer am ehesten für sie zu empfehlen sind, erläutert GDV-Verbraucherexperte Mathias Zunk.
Herr Zunk, immer wieder hört man aus der Politik Forderungen, dass Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert sein sollten. Stehen alle Selbstständigen derzeit ohne Anspruch auf gesetzliche Rente da?
Mathias Zunk: Nein, bestimmte Berufsgruppen wie Handwerker, Journalisten oder Hebammen arbeiten zwar meistens als Selbstständige, sind aber trotzdem in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Einen Überblick über die Berufsgruppen bekommen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Vielleicht haben Sie vor Ihrer Selbstständigkeit auch schon mal in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet und daraus Ansprüche auf eine Rente erworben. Doch auch dann werden Sie Ihren Lebensstandard im Alter kaum mit Ihrer staatlichen Rente halten können. Private Vorsorge ist daher unerlässlich. Wenn Sie zu den nicht-pflichtversicherten Selbstständigen gehören gilt das sowieso.
Welches Produkt können Sie empfehlen?
Zunk: Wie maßgeschneidert für Selbstständige ist die Basisrente („Rürup-Rente“). Sie leistet eine Leibrente bis ans Lebensende und wird steuerlich gefördert. Die Basisrente wurde vor allem für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Haben Sie eine Familie, können Sie im Vertrag auch einen Hinterbliebenenschutz vereinbaren. Das ist deshalb sinnvoll, da die Basisrente nicht vererbbar ist.
Wie funktioniert die steuerliche Förderung?
Zunk: Die Beiträge für die Basisrente können im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Je höher der persönliche Steuersatz, desto stärker macht sich der Sonderausgabenabzug bemerkbar. Für 2016 können Ledige 82 Prozent von maximal 22.767 Euro und damit 18.669 Euro als Beitrag zu einer Basisrente von der Steuer absetzen. Bei Ehegatten verdoppeln sich die Beträge auf 45.534 Euro beziehungsweise 37.338 Euro. Der als Sonderausgaben zu berücksichtigende Höchstbetrag von 22.767 Euro errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz von 24,8 Prozent (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze von 91.800 Euro in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland.
Ist die Riester-Rente für Selbstständige komplett tabu?
Zunk: Nicht unbedingt. Wenn Sie zum Personenkreis gehören, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, dann können Sie ebenfalls “riestern“. Auch wenn Sie selbstständig sind, Ihr Partner aber pflichtversichert, ist die Riester-Rente eine gute Option. Zu Recht weist deshalb auch die Deutsche Rentenversicherung auf die Vorzüge hin: Der Selbstständige ist schon ab 60 Euro im Jahr dabei und durch die staatlichen Zulagen ergibt sich eine attraktive Rendite.
Ist die klassische private Rentenversicherung auch eine Variante, die für Selbstständige in Betracht kommt?
Zunk: Absolut, auch damit lässt sich eine garantierte, sichere, lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung im Alter erreichen. Da die Produktpalette bei der privaten Rentenversicherung mittlerweile sehr vielfältig geworden ist, sollten Sie sich am besten an einen kompetenten Versicherungsberater wenden und mit ihm das passende Produkt gemeinsam auswählen.
Gibt es noch weitere Policen, die Sie Selbständigen ans Herz legen können?
Zunk: Ja, neben dem Schutz vor Altersarmut sollten Sie als Selbstständiger unbedingt auch die Risiken Krankheit und Berufsunfähigkeit im Blick haben. Denn nichts bedroht Sie dann in Ihrer Existenz stärker als der Verlust der eigenen Arbeitskraft. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung garantiert Ihnen im Fall der Fälle eine monatliche Rente bis zum bis zum Eintritt in den Ruhestand. Auch Unfälle können fatale Folgen haben, da Sie als Selbstständiger ja ohne jeglichen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung dastehen. Mit dem richtigen privaten Unfallschutz können Sie Ihren Verdienstausfall kompensieren. Schließlich kann auch eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: Das Krankengeld zahlt die gesetzliche Versicherung ja erst ab der siebten Krankheitswoche.